Rechtsprechung
   LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,30082
LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06 (https://dejure.org/2008,30082)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20.05.2008 - 2 O 115/06 (https://dejure.org/2008,30082)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - 2 O 115/06 (https://dejure.org/2008,30082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,30082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Finanzierter Immobilienerwerb im Haustürgeschäft: Kausalität der Haustürsituation für den Abschluss des Darlehensvertrags bei Protokollierung eines notariellen Kaufvertragsangebot; sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität einer Haustürsituation für einen Vertragsschluss trotz nachfolgender Protokollierung eines notariellen Kaufvertragsangebots; Sittenwidrigkeit eines finanzierten Immobilienerwerbs bei überhöhtem Kaufpreis

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Der BGH, 11. Zivilsenat, hat an dieser Rechtsprechung, die bereits vor der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 25.10.2005 gefestigt war, auch nach dieser Entscheidung ausdrücklich festgehalten (NJW 2006, 2099).

    Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Jahre 1993 war es einhellige Meinung in der juristischen Literatur, dass eine solche Belehrung bei Verbraucherkrediten nicht erforderlich wäre, da die Bestimmungen des VerbrKrG" s vorrangig waren (vgl. BGH ZIP 2006, 1187).

  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Zwar stehen nach der Rechtsprechung des BGH hinsichtlich der Verkehrsermittlung die beiden Methoden der Vergleichswert- und Ertragswertmethode grundsätzlich gleichberechtigt nebeneinander und es muss im jeweiligen Einzelfall entschieden werden, welche Methode für den Fall angemessen ist (NJW 2004, 2671 ).
  • BGH, 06.11.2007 - XI ZR 322/03

    Aufklärungspflichtverletzung der finanzierenden Bank aufgrund eines widerleglich

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Ein solcher konkreter Wissensvorsprung der finanzierenden Bank kann nach der Rechtsprechung des BGH vermutet werden, wenn die Bank mit dem Vermittler institutionalisiert zusammenwirkt und eine arglistige Täuschung des Anlegers durch unrichtige Angaben der Vermittler, Verkäufer oder Fondsinitiatoren bzw. des Fondsprospekts über das Anlageobjekt vorliegt oder eine sittenwidrige Überteuerung des Objekts gegeben war (BGH, a.a.O., Rnr. 24; NJW 2008, 644 ).
  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn bei der Bank ein konkreter Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer vorhanden ist und die Bank dies auch erkennen konnte (BGH vom 22.01.2008, XI ZR 6/06, nach Juris, Rnr. 16, m.w.N.).
  • OLG Jena, 13.01.2004 - 5 U 250/03

    Keine Ursächlichkeit der Haustürsituation mehr nach Notarvertrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Dadurch entfällt nach Sinn und Zweck die Schutzfunktion des HausTWG vor Übereilung, da die Kläger notariell aufgeklärt wurden (OLG Jena, OLGR 2005, 238 = AS. 75).
  • OLG Dresden, 19.02.2007 - 8 U 2137/06

    Zur Vermutung der Sittenwidrigkeit eines Kaufvertrags über eine Immobilie wegen

    Auszug aus LG Heidelberg, 20.05.2008 - 2 O 115/06
    Von einer Überschreitung des Verkehrswerts um knapp das Doppelte, kann nach Überzeugung der Kammer jedoch noch nicht ausgegangen werden, wenn der Kaufpreis den Verkehrswert lediglich um bis zu 80% überschreitet (OLG Dresden, MDR 2007, 1147).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht